Überbrückungsgeld vernachlässigt Solo-Selbstständige erneut

Grundsätzlich ist es eine gute Nachricht, dass es die Corona-Überbrückungshilfen wieder gibt. Leider wurde der wichtigste Fehler in dem Hilfsprogramm nicht behoben: Noch immer dürfen die Gelder nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden. Damit geht ein großer Teil der Solo-Selbstständigen leer aus, die kaum Betriebskosten haben, aber von irgendetwas leben müssen. Mindestens muss die Abrechnung eines fiktiven Unternehmergehaltes von 1200 Euro im Monat ermöglicht werden. Sonst gilt weiterhin: Den Großen wird geholfen, die Kleinen fallen auf Hartz IV.

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