Schullaptops müssen zur Grundausstattung gehören

Schon im Mai 2019 wurde gerichtlich festgestellt, dass Notebooks oder Tablets ein mit Schulbüchern vergleichbares Lernmittel sind, sofern sie für den Unterricht notwendig sind. Spätestens mit der zunehmenden Bedeutung des Fernunterrichts und digitaler Lerninhalte im Zuge der Corona-Pandemie ist das praktisch flächendeckend der Fall. Es ist also höchste Zeit, dass die Bundesregierung die unzureichenden Beihilfen für die Anschaffung von Schüler-Laptops durch ein einheitliches Programm zur Bereitstellung von Schullaptops ersetzt. Einheitlich deshalb, weil ein Wirrwarr verschiedener Geräte und Programme die Schulen und Lehrkräfte vor unnötige Schwierigkeiten mit Kompatibilitäts- und Qualifizierungsanforderungen stellt. Einheitlich auch deshalb, weil verschiedene Geräte selbstverständlich auch Fragen zur Chancengerechtigkeit aufwerfen. Wenn jedes Kind von der Schule einen eigenen Laptop mit mobilem Datenzugang gestellt bekommt, löst das auch das Problem, dass Familien mit wenig Geld oft keinen Internetzugang zuhause haben. Über SIM-Karten in Laptops ist es inzwischen problemlos möglich, damit unabhängig von einem elterlichen Internetzugang auch zuhause zu arbeiten.

Das im Text erwähnte Urteil:
SG Halle (Saale), Urt. v. 25.08.2020 – S 5 AS 2203/18 – rechtskräftig

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