LINKE begrüßt EuGH-Entscheidung zu Hartz IV

Das Urteil stärkt wichtige Grundrechte in der Europäischen Union. Wenn Kinder in der EU die Schule besuchen, haben sie in jedem Mitgliedsstaat ein eigenes Aufenthaltsrecht. Und jedenfalls, solange EU-Bürger ihre schulpflichtigen Kinder betreuen, haben sie ebenfalls wie diese ein Recht darauf, die Sozialhilferegelungen des Mitgliedsstaates in Anspruch zu nehmen. Das Urteil kann aber nur ein erster Schritt sein, verbindliche soziale Unionsrechte zu verankern. Wir dringen weiter darauf: Macht endlich Europa sozial.

Für Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, ist das Urteil zudem eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung:

Die Hartz-IV-Gesetzgebung war schon immer diskriminierend für EU-Bürger, die in Deutschland leben. Ich erinnere daran, dass die ehemalige zuständige Ministerin Andrea Nahles (SPD) den Sozialleistungsausschluss für EU-Bürger 2016 nochmals verschärft und lediglich "Überbrückungsleistungen” zur Ausreise für 4 Wochen zugestanden hatte. Diese Politik sprach allen wohlfeilen Sonntagsreden von europäischer Integration Hohn. Sozialverbände und DIE LINKE haben sie seit Jahren kritisiert. Die Bundesregierung muss nun zügig § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II streichen. Das Kapitel des Sozialleistungsausschlusses für EU-Bürger muss sofort gesetzlich beendet werden.

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