Tarifvertrag in der Altenpflege

Ein Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Altenpflege muss her, das steht außer Frage. Dieser hat jedoch nur dann Chancen, wenn er allgemeinverbindlich und bundesweit gilt.

Mit dem Wegfall der Ankerfunktion des öffentlichen Tarifs mutierte die Altenpflege zu einem von Niedriglöhnen geprägten Beschäftigungsfeld. Jens Spahns Ankündigungen bleiben hohle Phrasen, solange er einen Tarifvertrag nicht auch gegen den Widerstand der privaten Arbeitgeber in der Altenpflege durchsetzt.

DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten in der Altenpflege. Der Kampf gegen Niedriglöhne und Personalmangel muss gemeinsam organisiert werden – die privaten Heimbetreiber und Pflegedienste haben bereits ihren erbitterten Widerstand gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag angekündigt.

Während im Krankenhausbereich noch rund fünf von zehn Beschäftigten einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber haben, was stabilisierend auf die Tarifbindung wirkt, befindet sich die Tarifbindung in der Altenpflege regelrecht im freien Fall. Seit Einführung der Pflegeversicherung wurde Pflege zum Renditeobjekt für private Investoren freigegeben. In der häuslichen Pflege dominieren längst private Anbieter. Weniger als 5 Prozent der ambulanten und stationären Leistungen der Altenpflege entfallen noch auf öffentliche Träger.

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