Sonderrechte für Investoren in Handelsabkommen streichen

So lange der Westen eine Handelspolitik betreibt, die ihn selbst bevorteilt, kann Entwicklungszusammenarbeit allenfalls die schlimmsten Missstände in den Länder des globalen Südens abfedern. Wenn überhaupt. Wer einerseits Kleinbauern fördert und andererseits mit Freihandelsabkommen Saatgutkonzernen die Tür zu nationalen Märkten öffnet, dem muss klar sein, wer am Ende das sagen hat.

Wer will, dass Entwicklungszusammenarbeit wirklich fruchtet, der muss bereit sein, die Regeln der globalen Wirtschaft zu ändern. Handelsabkommen, die vor allem gut sind für Großkonzerne, sind historisch überholt. Unter ihren Regeln wird es weder gelingen, den Klimakollaps aufzuhalten noch die verheerenden Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen.

Der Schutz von Konzerninteressen wurde in den vergangen dreißig Jahren tief in die globalen Beziehungen eingeschrieben. Wenig wurde dagegen getan für die soziale Absicherung von Menschen und die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Dieses Verhältnis umzukehren, ist die zentrale Gegenwartsaufgabe.

Ein wichtiges Element darin ist die Beseitigung der Sonderrechte von Investoren in den Handels- und Investitionsschutzabkommen. Wenn Staaten sich dazu entscheiden, zum Schutz allgemeiner Interessen – etwa dem Zugang zu bezahlbaren Medikamenten, Tests und Impfstoffen – in die Verwertungsrechte von Unternehmen einzugreifen, dann darf das zukünftig nicht mehr zu milliardenteuren Schadenersatzansprüchen führen. Das soziale Wohlergehen muss das oberste Ziel sein, nicht privater Gewinn. Nutznießer wären wir alle, die Menschen in der Sahelzone, die Solo-Selbstständigen in den Zentren des Westens, die Kleinbauern in Indien und die Menschen in den sozial abgehängten Stadtteilen von Köln und Berlin.

Das wäre eine Entwicklungspolitik, die ihrem Namen wirklich gerecht würde.

from DIE LINKE. https://www.die-linke.de/start/presse/detail/sonderrechte-fuer-investoren-in-handelsabkommen-streichen/

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