Für einen sozialen Schutzschirm ohne Anrechnung von Partner*inneneinkommen

Im Zuge des sozialen Schutzschirms wurde die Vermögensprüfung bei der Beantragung von Grundsicherungen ausgesetzt. Dies soll Millionen Freiberufler*innen und Selbstständigen, deren Einkommen im Zuge der Coronakrise wegbrechen und die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, eine finanzielle Überbrückung der Krise ermöglichen.

Leider haben allerdings die Regierungsfraktionen Union und SPD darauf bestanden, dass weiterhin das Partner*inneneinkommen geprüft werden muss. Vielen Menschen in Not laufen deshalb  Gefahr, keine Grundsicherung zu erhalten oder nur eine gekürzte Grundsicherung zu erhalten. Je nachdem wie hoch die Wohnkosten gerade ausfallen, kann bereits ein monatlichen Nettoeinkommen des Partners von 1500-2000 Euro dazu führen, dass die Grundsicherung verweigert oder gekürzt wird. Die Bedürftigkeit wird bei einem Paar ohne Kinder vereinfacht wie folgt ermittelt: 2 x 389,- Euro Regelsatz + 300,- Euro maximale Hinzuverdienstmöglichkeit + Wohnkosten.)

Zudem bedeutet diese Anrechnung enormen bürokratischen Aufwand. Dazu gehört u.a., dass auch der Partner bzw. die Partnerin alle Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen muss.
Erschwerend kommt folgendes hinzu: Nach den Hartz-IV-Regeln wird ab einem Jahr Zusammenleben eine eheähnliche Einstandsgemeinschaft und damit eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Somit sind nicht nur feste Partnerschaften betroffen, sondern auch Menschen, die einfach so zusammen leben. Dass es sich nicht um eine eheähnliche Einstandsgemeinschafts, sondern lediglich um eine Wohngemeinschaft handelt, müssen dann die Antragsstellende beweisen. Die Anrechnung der Partner*innenkommen führt oft dazu, dass Menschen keine Grundsicherung bekommen, weil das Einkommen des Partners zwar nicht hoch ist, aber hoch genug, damit das Paar als nicht bedürftig gilt. Diese Menschen müssen dann von ihren Partner*innen Taschengeld beziehen.

Als LINKE kritisieren wir seit Anfang an dieses Konstrukt Bedarfsgemeinschaft und setzen stattdessen auf individuelle soziale Rechte.
Jetzt in der Krise ist die Anrechnung der Partner*inneneinkommen besonders absurd. Sie führt zu einem enormen bürokratischen Prüfaufwand, den die Sachbearbeitenden in den JobCentern gerade schon so kaum bewältigen können angesichts der hohen Zahl an neuen Anträgen. Außerdem gilt: Menschen sollten nicht gezwungen werden, Taschengeldempfänger zu werden. Vielmehr sollten sie eine eigenständige Grundsicherung bekommen.

Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf: Setzt endlich die Anrechnung des Partner*inneneinkommen aus. Es ist höchste Zeit für ein Bedarfsgemeinschaftsmoratorium. Wenn die Krise abflaut, ist dann zu prüfen, ob sich dies bewährt hat und auf Dauer gestellt werden kann.

from DIE LINKE. https://www.die-linke.de/nc/start/presse/detail/fuer-einen-sozialen-schutzschirm-ohne-anrechnung-von-partnerinneneinkommen/

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