Zur Begrenzung des Mindestlohnes

Mit den Ausnahmen, die bereits vor Einführung des Mindestlohnes beschlossen wurden, hat die Bundesregierung diese Form der Armutssicherung direkt ausgehöhlt. Schon vor seiner Einführung im Januar 2015 ist die damalige Bundesregierung wieder zurück gerudert und hat damit Hintertüren für Ausnahmen aller Art geöffnet.

Gegenwärtig sehen wir, dass weitere Einschränkungen diskutiert werden statt notwendige Ausweitung, etwa ob Geflüchtete vom Mindestlohn ausgenommen werden sollten. Dabei war die Idee des Mindestlohnes,  dort vor Armut zu schützen, wo andere Mechanismen versagen. Das heißt auch dort zu greifen, wo gewerkschaftliche und betriebliche Arbeitsrechtsvertretung nicht greift. In welcher Logik kann es für einen erwachsenen Menschen davon Ausnahmen geben?

Dort wo er greift, war der Mindestlohn zudem von Beginn an zu niedrig angesetzt. Mit 8,50 EUR kann eine alleinerziehende Mutter nicht über die Runden kommen. Altersarmut ist vorprogrammiert. Statt das Mindestlohn-Gesetz als ersten Schritt zu sehen, wurde mit dem Beschluss der Ausnahmen am 03.07.2014 bereits der Fall nach unten vorbereitet.

Dabei ist es nicht so kompliziert: Wir brauchen einen Mindestlohn von 12 Euro/Stunde, die Abschaffung aller Ausnahmen und ausreichend Personal zur Überprüfung, ob das Gesetz auch eingehalten wird.

from DIE LINKE. https://www.die-linke.de/nc/start/presse/detail///zur-begrenzung-des-mindestlohnes/

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