Ende des NSU-Prozesses darf nicht Ende der Aufklärung sein

Heute wird voraussichtlich das Urteil im größten Rechtsterrorismusverfahren der Bundesrepublik gefällt. Auch nach dem Richterspruch bleiben viele Fragen offen – zu viele. Wir wissen, dass das NSU-Netzwerk aus mehr Personen als aus Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und den fünf in München Angeklagten bestand. Was wir nicht wissen, liegt nicht allein am Schweigen der Angeklagten. Es liegt auch an denen, die im Verborgenen Böses taten und tun. Jene Geheimdienstmitarbeiter, die wie Lothar Lingen vorsätzlich die Akten von V-Leuten im NSU-Umfeld vernichteten und im NSU-Untersuchungsausschuss dreist das Parlament belogen. Es waren jene Geheimdienstler, denen die Anonymität ihrer Quellen wichtiger war als der Schutz der Opfer und die Verfolgung von Straftaten. Statt Konsequenzen gab es Beförderungen.

Das Ende des NSU-Prozesses darf daher nicht das Ende der Aufklärung der Umstände bedeuten, die den NSU ermöglicht haben. Wir sind es denen, die Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter als Angehörige und Freunde verloren haben sowie den dutzenden Verletzten der Bombenanschläge in Nürnberg und Köln schuldig. Wir sind es uns schuldig und dem demokratischen Rechtsstaat.

Als LINKE fordern wir die Abschaffung des V-Leute-Unwesens und der Inlandsgeheimdienste, sie müssen durch eine Koordinierungsstelle des Bundes und eine Bundesstiftung "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" ersetzt werden. Außerdem die Einführung eines humanitäres Bleiberechts für Opfer rechter Gewalt auf Bundesebene und die Einrichtung von unabhängigen Polizeibeschwerdestellen als Konsequenz aus den Ermittlungen gegen den NSU.

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