EuGH-Urteil Ungarn: Nur ein besonders schwarzes Schaf der EU-Asylpolitik

"Ich begrüße die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass die Inhaftierung von Schutzsuchenden in Ungarn gegen EU-Recht verstößt. Die Begründung des Gerichtes sollte aber zu denken geben:

Ungarn habe "gegen seine Verpflichtung verstoßen, einen effektiven Zugang zum Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes zu gewährleisten", weil es für Menschen aus Drittstaaten an der serbisch-ungarischen Grenze praktisch unmöglich ist, einen Asylantrag zu stellen.

Das gilt, in abgeschwächter Form, für Europas Außengrenzen generell. Schmutzige Deals mit Autokraten, die ,Pushback’-Praxis bei Frontex, die Behinderung der Seenotrettung und vieles mehr läuft gerade darauf hinaus, Menschen davon abzuhalten, Asylanträge zu stellen. Ich würde mir wünschen, dass das EuGH auch dazu ein deutliches Wort spricht.

Auch wenn Ungarn ein besonders schwarzes Schaf in der Asylpolitik ist, so ist die Flüchtlingspolitik der europäischen Union doch auch insgesamt kein Ruhmesblatt."

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