Wahlprüfsteine BürgerInitiative Luftverkehr Offenbach am Main

1. Welche aktiven Schallschutzmaßnahmen über die bisherigen hinaus („Lärmpausenmodell“ / Anhebung Gleitwinkel Landeflug / Wirbelgeneratoren / Lärmobergrenzen) können zu einer signifikanten Erleichterung der Fluglärmbelastung für die Offenbacher Bevölkerung führen?

DIE LINKE unterstützte alle Formen von aktiven Schallschutzmaßnahmen, solange sie auch wirklich dazu geeignet sind, Lärm zu reduzieren – und nicht einfach nur Lärm auf andere Orte verschiebt. Verschiedene Schallschutzmaßnahmen, wie technische Nachrüstungen an Flugzeugen oder das spätere einsetzten des Gleitfluges, können kleine Verbesserungen erbringen. Die Lärmpausen hingegen stellen keine Verbesserung dar, da sie einerseits nur bedingt nutzbar sind (Bsp. Große Flugzeuge), andererseits das Problem nur verschieben und somit die Betroffenen untereinander ausspielt. Somit sind technische Schallschutzmaßnahmen zu bevorzugen. Aber lösen können auch diese das Problem Fluglärm nicht. Auch neue und nachgerüstete Flugzeuge sind immer noch unerträglich laut.

Eine Lärmobergrenze kann nur dann Erfolg haben, wenn sie die Anzahl der Flugbewegungen begrenzt. Wir schlagen dafür weiterhin 380.000 Flugbewegungen pro Jahr vor. Eine Obergrenze wie sie die Schwarz-Grüne Landesregierung umgesetzt hat, ist reine Augenwischerei. Wenn man eine Obergrenze weit über der aktuellen Belastung setzt, ist es nur logisch, dass diese nicht gebrochen wird, es aber trotzdem lauter wird. Die Verminderung der Flugbewegungen kann mit einer Verlagerung der Kurzstreckenflüge auf die Schiene erreicht werden. 16 Prozent aller Flüge könnten sofort durch Bahnfahrten von maximal 4 Stunden ersetzt werden. Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik muss auf die Rechte und Bedürfnisse der Menschen im Rhein-Main Gebiet Rücksicht nehmen, darf nicht städtische gegen ländliche Gebiete gegeneinander ausspielen und muss die Subventionen des Flugverkehrs zurückfahren damit die Bahn als klimafreundlicher Verkehr ausgebaut werden kann. Denn Klima und Lärmschutz geht nur mit einer Reduzierung der Flüge die Technische Erneuerungen können helfen aber sind keine zufriedenstellende Lösung des Problems.

2. Werden Sie sich im Landtag für die Verschärfung der Fluglärmentgelte bei Starts / Landungen nach 23 Uhr einsetzen?

Ja, DIE LINKE könnte sich auch eine Erhöhung der Fluglärmentgelte vorstellen. Diese Erhöhung kann aber nur Teil eines Maßnahmenpaketes sein, das auch vorsieht, die Flugbewegungen im Ganzen zu verringern, sonst ist den Betroffen nicht weiter geholfen. Ziel unserer Politik ist ein konsequentes Nachtflugverbotvon 22-6 Uhr.

3. Werden Sie sich im Landtag für die Anschaffung von Ultrafeinstaubmeßgeräten rund um Offenbach einsetzen?

Wir haben uns für den Ausbau des Ultrafeinstaub-Messnetzes durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ausgesprochen. Leider unterhält das HLNUG immer noch zu wenig Messstellen in der Flughafenregion.

4. Sind Sie für die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Nordwest-Landebahn wegen offensichtlich unzutreffender Prognosen?

Die Passagierprognosen für den Frankfurter Flughafen sind systematisch zu hoch ausgefallen (s. Studie „Fehlprognosen im Luftverkehr – Untersuchung zur Qualität von Luftverkehrsprognosen am Beispiel der Intraplan Consult GmbH“, Prof. Friedrich Thießen, 2014 Technischen Universität Chemnitz.) Derzeit erleben wir das absurde Geschäft der Fraport, die Nachfrage durch Angebote an

Billigflieger der gebauten und im Bau befindlichen Kapazitäten nachzuführen. Weder stimmten die dem Ausbau zu Grunde gelegten Prognosen, noch ist das aktuelle Vorgehen durch den Planfeststellungbeschluss gedeckt.

5. Werden Sie sich im Landtag für die Einführung eines Flugverbots am Frankfurter Flughaufen in der gesetzlichen Nachtruhe von 22-6 Uhr einsetzen?

Ja, DIE LINKE setzt sich bereits seit ihrem ersten Einzug in den Hessischen Landtag von 10 Jahren für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr ein. Nur Flugzeuge die gar nicht erst fliegen, bringen Ruhe in der Nacht. Lärmpausen sind keine Verbesserung, sondern spielen nur die Betroffenen untereinander aus.

6. Welche Erwartungen haben Sie an Kompensationen aus dem Regionalfond / welche Erwartungen an das angelaufene Sozialmonitoring in diesem Zusammenhang? Wie sehen Sie Durchsetzungschancen?

Auch wenn wir den aktiven Schallschutz priorisieren, müssen wir dafür eintreten, das alle vom Fluglärm betroffenen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung erhalten, mit dem sie ihren passiven Schallschutz verbessern können.

Am Regionallastenausgleichsgesetz (RegLastG 2017) haben wie vielfältige Kritik:

Keine Mittel mehr für private Hausbesitzer*innen / Schutzniveau

wird abgesenkt

Die dritte Säule ermöglichte auch privaten Hausbesitzern die Finanzierung von Schallschutz über die bescheidenen Standards des Bundesfluglärmgesetzes hinaus, d.h. das Schutzniveau war höher. Das fällt mit dem RegLastG weg. Private Hausbesitzer können aus diesem Topf keine Mittel (z.B. für Schallschutz im Wohnzimmer oder Wintergarten) mehr beantragen. Die hessische Landesregierung könnte hier das Schutzniveau für Private auf dem Level des Regionalfonds halten oder sogar steigern. Hat sie aber nicht gemacht.

Demokratiedefizit / Haushaltshoheit

Die Kommunen erhalten über 5 Jahre jährlich einen Betrag. Die Kriterien für die Höhe der Mittelzuweisung wurden im Konvent des Umwelt und Nachbarschaftshauses beschlossen. Da kann zwar die Staatskanzlei mitreden – das habe sie nach internen Informationen auch, aber nicht die

privaten Hausbesitzer. Die Kommunen – fast alle SPD-geführt – haben die Kriterien so durch gewunken. Über die Kriterien gab es keine öffentliche Diskussion. Die Kriterien sollten offen gelegt werden und sie sollten im Gesetz stehen.

Finanzierung aus Landesmitteln

Warum soll der Schallschutz aus Landesmitteln finanziert werden. Die Verursacher sollten hierfür herangezogen werden. Die Übernahme durch den Steuerzahler stellt eine ungerechtfertigte Subventionierung des Luftverkehrs dar.

Finanzmittel zu gering

Die durch das RegLastG avisierten Finanzmittel bewegen sich in der gleichen Größenordnung wie die Mittel des Regionalfons. Für ausreichend passiven Schallschutz (mehr als nur Fenster, sondern für das gesamte (Wohn)Gebäude) reichen sie bei weitem nicht. Das Land ist in der Pflicht eine realistische Kostenschätzung für Schallschutzmaßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden vorzulegen.

Nach dem RegLastG könne weniger Menschen Mittel erhalten als durch das RegionalfondsG.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist deutlich zu klein. Selbst nach dem Fluglärmschutzgesetz, welches wir u.a. wegen der zu kleinen Schutzzonen kritisiert haben, werden mehr Menschen als vom von Fluglärm betroffen ausgezeichnet, als nach dem Entwurf des RegLastG. Für den Lärm am Tag ist es gleich geblieben. Die sogenannte Nachtkontur ist nach dem LasternausgleichsG – vormals RegionalG – viel kleiner als die Zone nach dem FluglärmG.

Das Sozialmonitoring könnte zeigen, wo und wie es durch den Frankfurter Flughafen zu sozialen Segregationen kommt. Wie bei der NORAH-Studie wird man aber bei den Studienergebnissen um eine kritische Lesart kämpfen müssen. Das Umwelt und Nachbarschaftshaus ist sicher kein Garant dafür.

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