Entgeltfortzahlung von Eltern: §56 Abs. 2 Satz 4 Infektionsschutzgesetz streichen

Es ist gut, dass Familienministerin Giffey jetzt endlich darüber nachdenkt, die Entgeltfortzahlung von Eltern zu verlängern, die ihre Kinder wegen der Schließung von Kita oder Schule zu Hause betreuen müssen. DIE LINKE fordert das bereits seit Wochen.

Die Sonderregelung in §56 Abs. 2 Satz 4 Infektionsschutzgesetz, die diese Lohnfortzahlung auf 6 Wochen und auf lediglich 67% des Entgelts beschränkt, war schon immer falsch. Diese Befristung der Lohnfortzahlung auf 6 Wochen zeigt zudem, dass die Bundesregierung die Corona-Krise anfangs völlig unterschätzt hat. Offenbar ging sie davon aus, dass Schulen und Kitas nur kurz schließen würden.

Das muss nun schleunigst korrigiert werden: Im Mai 2020 laufen erste Lohnfortzahlungen für Eltern aus. Ich fordere die Bundesregierung auf, das Problem des drohenden kompletten Entgeltwegfalls für Eltern dringend zu beheben. Das geht ganz einfach: Durch ersatzlose Streichung von §56 Abs. 2 Satz 4. Infektionsschutzgesetz.

from DIE LINKE. https://www.die-linke.de/nc/start/presse/detail/entgeltfortzahlung-von-eltern-56-abs-2-satz-4-infektionsschutzgesetz-streichen/

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